Die Nennwertaktie: Die Aktie hat einen Nennwert von mindestens 1 Euro (höhere Nennwerte müssen auf volle 5 Euro lauten), das ist der Anteil am Grundkapital, den der Aktionär besitzt. Man kann sich seinen Anteil an der Gesellschaft errechnen, indem man das Grundkapital, das man selbst besitzt, zum gesamten Grundkapital in Beziehung setzt.
Die Stückaktie: Die Stückaktie repräsentiert einen gewissen Anteil des Grundkapitals. Dieser wird aber nicht in Geld ausgedrückt. Hier lauten die Aktienurkunden auf eine bestimmte Stückzahl von Aktien, z.B. 1000. Wichtig: auch hier muss der rechnerische Anteil am Grundkapital mind. 1 Euro betragen.